Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

1.     Geltungsbereich

(1)    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SKALA Sarah Kaiser Gartenplanung (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI.

2.     Leistungsumfang

(1)    Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Leistungsphasen 1–3 gemäß HOAI, insbesondere: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag sowie den projektbezogenen Absprachen zwischen den Parteien.

(2)    Weitergehende Leistungen (LPH 5--9), wie die Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauüberwachung oder die Objektbetreuung, sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Leistungen können jedoch auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart und vergütet werden.

(3)    Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen fachkundige Dritte (z. B. Fachplaner, Vermessungsbüros) hinzuzuziehen, soweit dies zur sachgerechten Leistungserbringung erforderlich ist. Dies erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4)    Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter, die nicht von ihr beauftragt wurden, insbesondere nicht für die Leistungen von Baufirmen, Lieferanten oder externen Fachplanern, die direkt vom Auftraggeber beauftragt werden.

(5)    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(6)    Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Abreden sind insoweit unverbindlich.

3.     Kostenrahmen

(1)    Die Auftragnehmerin erstellt für Ihr Gartenprojekt einen Kostenrahmen in drei Varianten: Basic, Standard und Premium, um Ihnen eine erste Orientierung zu den möglichen Kosten Ihres Gartenprojekts zu geben.

(2)    Zum Zeitpunkt der Entwurfsphase steht die endgültige Materialauswahl noch nicht fest. Daher enthält der Kostenrahmen eine vorläufige Auswahl an möglichen Materialien. Eine 100% genaue Kostenberechnung, wie sie beispielsweise in einer verbindlichen Kostenfeststellung erfolgt, ist in diesem Stadium nicht möglich.

(3)    Gemäß DIN 276 darf der Kostenrahmen eine Genauigkeit von +/- 40% aufweisen.

(4)    Der Kostenrahmen stellt kein verbindliches Angebot eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs (GalaBau) dar.

(5)    Zur besseren Einordnung der Kostensicherheit finden Sie nachfolgend die Genauigkeitsstufen gemäß DIN 276:

·        Kostenrahmen: +/- 40%

·        Kostenschätzung: +/- 30%

·        Kostenberechnung: +/- 20%

·        Kostenfeststellung: exakte Abrechnung nach tatsächlicher Umsetzung

(6)    Die Entwurfspläne werden grundsätzlich so erstellt, dass sie das funktionale und gestalterische Potenzial Ihres Gartens optimal ausschöpfen. Daher stellt die Premium-Variante der Kostenrahmenberechnung den Idealfall dar, bei dem die höchsten gestalterischen und qualitativen Ansprüche berücksichtigt werden.

4.     Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)    Die Vergütung richtet sich einem individuell vereinbarten Pauschalhonorar oder auf Wunsch des Kunden nach der HOAI.

(2)     Arbeiten nach Zeitaufwand werden mit 120€/brutto pro Stunde berechnet.

(3)    Änderungen oder zusätzliche Wünsche werden innerhalb von sechs Wochen nach der Planbesprechung (Stichtag) kostenfrei eingearbeitet. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungswünsche gesondert zu vergüten.

(4)    Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der sechswöchigen Änderungsfrist automatisch und ist innerhalb von fünf Werktagen ohne Abzug fällig.

(5)    Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
(6)    Ist das Planungsbüro urlaubsbedingt nicht erreichbar, kann die Sechswochenfrist kulanzweise um die Dauer der Abwesenheit verlängert werden. Entsprechendes gilt im Krankheitsfall. 

5.     Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)    Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Planung und Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen.

(2)    Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Bestandsunterlagen, Pläne, Gutachten sowie Informationen zu Grundstücksverhältnissen, Altlasten, Baulasten, bestehenden Dienstbarkeiten sowie etwaigen behördlichen Auflagen unaufgefordert und vollständig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere: Lagepläne, Katasterpläne und Bestandspläne, Baugrund- und Bodenuntersuchungen, Leitungspläne, Angaben zu bestehenden rechtlichen oder tatsächlichen Nutzungsbeschränkungen.

(3)    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer oder seinen Beauftragten zu den betroffenen Grundstücken und Flächen ungehinderter Zugang zur Durchführung von Bestandsaufnahmen, Vermessungen, Begehungen oder sonstigen erforderlichen Untersuchungen gewährt wird.

(4)    Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur verbindlichen Abgabe von Erklärungen und Entscheidungen im Rahmen der Projektbearbeitung berechtigt ist und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.

(5)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen der Planungsgrundlagen, zusätzliche Anforderungen oder sonstige für die Planung relevante Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Grundstücksgrenzen, neuen behördlichen Auflagen oder zusätzlichen Fachplanern, die in das Projekt eingebunden werden sollen.

(6)    Der Auftraggeber prüft ihm vorgelegte Planungsunterlagen, Entwürfe, Kostenberechnungen, Leistungsverzeichnisse oder sonstige Projektunterlagen innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Fristen und erklärt schriftlich die Freigabe oder etwaige Änderungswünsche. Änderungswünsche, die nach erfolgter Freigabe geäußert werden, können zu zusätzlichen Honoraren und Terminverschiebungen führen.

(7)    Soweit naturschutzrechtliche oder umweltrechtliche Vorgaben zu beachten sind, stellt der Auftraggeber alle ihm vorliegenden Informationen zu bestehenden Schutzgebieten, geschützten Arten, Umweltauflagen oder Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und wirkt erforderlichenfalls bei der Erstellung oder Einholung von Gutachten und Anträgen mit.

(8)    Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass notwendige Abstimmungen mit Dritten, insbesondere Behörden, Nachbarn, Versorgungsunternehmen und weiteren Fachplanern, soweit nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen, rechtzeitig erfolgen und deren Ergebnisse dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.

(9)    Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese gesondert zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.     Haftung

(1)    Die Auftragnehmerin haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2)    Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.

(3)    Für Fehler oder Mängel, die durch unzureichende oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
(4)    Nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen sind insbesondere:

  • Bauüberwachung oder Bauleitung der Außenanlagen
  • Kontrolle der Ausführungsqualität, der Maße, Mengen oder Pflanzqualitäten
  • Koordination, Einweisung oder Anleitung der ausführenden Unternehmen
  • Termin-, Kosten- oder Rechnungsprüfung
  • Abnahmen, Mängelverfolgung sowie Gewährleistungsüberwachung
  • Wahrnehmung von Sicherheits-, Schutz- oder Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle

Die Verantwortung für die fach-, termin- und vertragsgerechte Ausführung der Arbeiten obliegt ausschließlich den jeweils beauftragten ausführenden Unternehmen sowie gegebenenfalls der separat beauftragten Bauleitung.



7.     Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)    Die erstellten Pläne, Entwürfe und Konzepte bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

(2)    Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht ausschließlich zur Umsetzung des Projekts auf dem vereinbarten Grundstück. Eine Weitergabe an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung ist nur nach vorheriger  Freigabe durch die Auftragnehmerin gestattet.

 8.  Abbruchhonorar bei Rücktritt und Widerruf 

 (1)    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht zusteht. Der Auftraggeber wurde über sein Widerrufsrecht belehrt und bestätigt hiermit, dass er die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die beauftragte Leistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(2)    Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit Planungsleistungen im Bereich der Landschaftsarchitektur und tritt der Kunde – gleich aus welchem Grund – vom erteilten Planungsauftrag zurück oder macht von einem etwaigen gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Abbruchhonorar als angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen, den entstandenen Aufwand sowie die Reservierung von Kapazitäten zu verlangen.  

(3)    Die Höhe des Abbruchhonorars richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts bzw. Widerrufs und wird wie folgt gestaffelt:  

·        Rücktritt/Widerruf innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung: **30 %** der vereinbarten Auftragssumme  

·        Rücktritt/Widerruf innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung: **50 %** der vereinbarten Auftragssumme  

·        Rücktritt/Widerruf ab der vierten Woche nach Beauftragung: **90 %** der vereinbarten Auftragssumme  

(4)    Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktritts- oder Widerrufserklärung beim Auftragnehmer.  

(5)    Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.  

(6)    Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche des Auftragnehmers bleibt unberührt.  

 

9.     Datenschutz

(1)    Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Büro Skala Sarah Kaiser Gartenplanung (nachfolgend „Büro“ genannt) werden personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie gegebenenfalls von Projektbeteiligten (z. B. Grundstückseigentümer, Nachbarn, Behördenvertreter, Fachplaner) verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Grundstücksdaten, Planunterlagen sowie Dokumentationsmaterial (z. B. Fotos).

(2)    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zwecke der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen im Zusammenhang mit der Projektbearbeitung. Rechtsgrundlagen hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO.

(3)    Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer, Fachplaner, Behörden oder Dienstleister) oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern. In allen Fällen werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten.

(4)    Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Abschluss des Projekts und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine weitergehende Einwilligung zur Speicherung vorliegt.

(5)    Die betroffenen Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Zudem besteht das Recht, einer Verarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, zu widersprechen. Entsprechende Anfragen sind an Skala Sarah Kaiser Gartenplanung, [Kontaktdaten einfügen], zu richten.

(6)    Im Rahmen der Projektbearbeitung werden unter Umständen Fotos, Pläne oder sonstige Dokumentationsmaterialien erstellt, die personenbezogene Daten enthalten können. Diese Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung sowie zur Projektdokumentation und Präsentation, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen. Die Präsentation erfolgt gegebenenfalls auch mittels der Software „Prezi“. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Plattform beachtet.

(7)    Zur Projektabwicklung und Kundenkommunikation setzt das Büro unter anderem digitale Kommunikations- und Präsentationsplattformen wie Prezi ein. Dabei werden die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter sowie die geltenden Datenschutzgesetze beachtet.

(8)    Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Skala Sarah Kaiser Gartenplanung, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].

 

10.  Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)    Gerichtsstand ist [Ihr Unternehmenssitz], sofern gesetzlich zulässig.

(3)    Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.

 
Stand: 02/2026